Über Uns

Der Landesseniorenrat Thüringen hat sich im September 2013 gegründet. Er ist ein Gremium der Meinungsbildung, der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der Seniorenpolitik für die Senior*innen des Landes​ auf der Grundlage des Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10.10.2019.

Der Landesseniorenrat ist qua Gesetz aufgefordert, Stellungnahmen und Vorschläge zur Thüringer Seniorenpolitik einzubringen und die Landesregierung in seniorenpolitischen Fragen zu beraten und zu unterstützen.

Neben diesen gesetzlich beschriebenen Aufgaben setzen wir uns für die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Senior*innen, deren aktive Teilhabe, insbesondere an politischen Entscheidungen, sowie die Förderung des Zusammenlebens der Generationen ein.

Zu den Aufgaben des Landesseniorenrats gehören:

  • Die Landesregierung und die Ministerien, insbesondere das TMASGFF und die entsprechenden Fachreferate in allen seniorenpolitischen Fragen beraten und unterstützen.
  • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen, Berichten und Anfragen abgeben.
  • Mit Seniorenorganisationen insbesondere auf Landesebene, den Fraktionen der Parteien sowie Hochschulen und Universitäten des Landes zusammenarbeiten, um einen fachlichen und fachpolitischen Transfer von Wissenschaft, Politik und Praxis zu befördern.
  • Die Unterstützung der Arbeit der Seniorenbeauftragten und der kommunalen Seniorenbeiräte. Das beinhaltet u. a.
    • deren Information über seniorenpolitische Themen,
    • die fachliche Beratung in allen seniorenpolitischen und förderrechtlichen Fragen,
    • die Beförderung der Gründung von Seniorenbeiräten und die dazu notwendige fachliche Beratung der kommunalen Verantwortungsträger,
    • die Beförderung der Etablierung von Seniorenbeauftragten und deren Weiterbildung.
  • Die Mitarbeit in Gremien und das Einbringen entsprechender seniorenpolitischer Positionen.
  • Die Mitarbeit in freien Organisationen.
  • Die Herausgabe von sozialpolitischen Broschüren und Fachbüchern, die den fachwissenschaftlichen und fachpolitischen Diskurs in die Praxis transportiert, innovative Projekte vorstellt, Strukturen transparent macht und der einen Erfahrungsaustausch zwischen den kommunalen Seniorenbeiräten und -vertretungen und den Seniorenbeauftragten ermöglichen.
  • Die Beteiligung an der Weiterentwicklung von Programmen in der Seniorenarbeit und der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Konzeptes und des Seniorenberichts.
  • Die Unterstützung von lokalen Projekten und Initiativen. Das betrifft insbesondere Modellprojekte.
  • Die Vertretung der Seniorenbeiräte und -vertretungen des Landes sowie der Seniorenbeauftragten auf Bundesebene in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen.

Der LSR arbeitet konfessionell, verbandspolitisch sowie parteipolitisch unabhängig. Die rechtliche Anbindung des Landesseniorenrates besteht bei dem Verein zur Förderung von Mitwirkung und Teilhabe älterer Menschen in Thüringen e.V.

 

Unsere Handlungsfelder sind u.a.:

Beteiligung und ehrenamtliches Engagement
Gesundheit und Pflege
Wohnen und Mobilität
Digitalisierung und Technik
Sicherheit im Alter
Bildung und lebenslanges Lernen
Demenz
Sport im Alter
Selbsthilfe
Hospiz- und Palliativversorgung
Altersdiskriminierung
Themen der kommunalen Daseinsvorsorge