Der Landesseniorenrat Thüringen hat sich im September 2013 gegründet. Er ist ein Gremium der Meinungsbildung, der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der Seniorenpolitik für die Senioren des Landes auf der Grundlage des Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10.10.2019.
Der Landesseniorenrat ist qua Gesetz aufgefordert, Stellungnahmen und Vorschläge zur Thüringer Seniorenpolitik einzubringen und die Landesregierung in seniorenpolitischen Fragen zu beraten und zu unterstützen.
Neben diesen gesetzlich beschriebenen Aufgaben setzen wir uns für die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Senioren, deren aktive Teilhabe, insbesondere an politischen Entscheidungen, sowie die Förderung des Zusammenlebens der Generationen ein.
Der LSR arbeitet konfessionell, verbandspolitisch sowie parteipolitisch unabhängig. Die rechtliche Anbindung des Landesseniorenrates besteht bei dem Verein zur Förderung von Mitwirkung und Teilhabe älterer Menschen in Thüringen e.V.
Beteiligung und ehrenamtliches Engagement
Gesundheit und Pflege
Wohnen und Mobilität
Digitalisierung und Technik
Sicherheit im Alter
Bildung und lebenslanges Lernen
Demenz
Sport im Alter
Selbsthilfe
Hospiz- und Palliativversorgung
Altersdiskriminierung
Themen der kommunalen Daseinsvorsorge