Aufgaben

Kommunale Seniorenbeiräte sind eigenständige, konfessionell, partei- und verbandspolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretungen der Senior*innen in den Gemeinden und Landkreisen.

Ihre Aufgaben bestehen in folgenden:

  • die Beratung der Gemeinden, der Landkreise und kreisfreien Städte in Senior*innen betreffenden Angelegenheiten,
  • das Erarbeiten von Stellungnahmen und Empfehlungen,
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Trägern der Seniorenarbeit
  • die Interessenvertretung in kommunalpolitischen Gremien,
  • die Wahrnehmung des Anhörungsrechts, das als Pflichtaufgabe formuliert ist, in Senior*innen betreffenden Belangen.

Seniorenbeiräte sind Ansprechpartner für Senioren und Seniorinnen in den sie betreffenden Fragen.